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AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- kanzleibeier.eu
Unerheblichkeit eines Mangels i.S.d. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13
Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel
Auszug aus AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14
Denn es handelt sich nicht mehr um unerhebliche Mängel, wenn für deren Beseitigung mehr als 5 % des Kaufpreises aufzuwenden wäre (BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, Rn. 30; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 10.03.2015 - 1-21 U 93/14, Rn. 30). - OLG Düsseldorf, 10.03.2015 - 21 U 93/14
Rücktritt des Käufers einer Immobilie vom Kaufvertrag wegen Mängeln des Objekts
Auszug aus AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14
Denn es handelt sich nicht mehr um unerhebliche Mängel, wenn für deren Beseitigung mehr als 5 % des Kaufpreises aufzuwenden wäre (BGH…, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, Rn. 30; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2015 - 1-21 U 93/14, Rn. 30). - OLG Schleswig, 04.09.2012 - 3 U 99/11
Erfüllungsort für Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag
Auszug aus AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14
Beim Rücktritt wegen eines Sachmangels ist einheitlicher Erfüllungsort der Rückgewährung der Ort, an dem sich die Kaufsache zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013 - 13 U 53/13; OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2005 - 5 W 306/04). - OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 13 U 53/13
Kaufvertrag: Erfüllungsort der Rückgewähransprüche bei Rücktritt des Käufers nach …
Auszug aus AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14
Beim Rücktritt wegen eines Sachmangels ist einheitlicher Erfüllungsort der Rückgewährung der Ort, an dem sich die Kaufsache zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013 - 13 U 53/13; OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2005 - 5 W 306/04). - OLG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 W 306/04
Gerichtszuständigkeit bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages
Auszug aus AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14
Beim Rücktritt wegen eines Sachmangels ist einheitlicher Erfüllungsort der Rückgewährung der Ort, an dem sich die Kaufsache zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013 - 13 U 53/13; OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2005 - 5 W 306/04).