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   AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14   

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AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14 (https://dejure.org/2016,34586)
AG Bremerhaven, Entscheidung vom 27.04.2016 - 56 C 1935/14 (https://dejure.org/2016,34586)
AG Bremerhaven, Entscheidung vom 27. April 2016 - 56 C 1935/14 (https://dejure.org/2016,34586)
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  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14
    Denn es handelt sich nicht mehr um unerhebliche Mängel, wenn für deren Beseitigung mehr als 5 % des Kaufpreises aufzuwenden wäre (BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, Rn. 30; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2015 - 1-21 U 93/14, Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2015 - 21 U 93/14

    Rücktritt des Käufers einer Immobilie vom Kaufvertrag wegen Mängeln des Objekts

    Auszug aus AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14
    Denn es handelt sich nicht mehr um unerhebliche Mängel, wenn für deren Beseitigung mehr als 5 % des Kaufpreises aufzuwenden wäre (BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, Rn. 30; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2015 - 1-21 U 93/14, Rn. 30).
  • OLG Schleswig, 04.09.2012 - 3 U 99/11

    Erfüllungsort für Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag

    Auszug aus AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14
    Beim Rücktritt wegen eines Sachmangels ist einheitlicher Erfüllungsort der Rückgewährung der Ort, an dem sich die Kaufsache zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013 - 13 U 53/13; OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2005 - 5 W 306/04).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 13 U 53/13

    Kaufvertrag: Erfüllungsort der Rückgewähransprüche bei Rücktritt des Käufers nach

    Auszug aus AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14
    Beim Rücktritt wegen eines Sachmangels ist einheitlicher Erfüllungsort der Rückgewährung der Ort, an dem sich die Kaufsache zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013 - 13 U 53/13; OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2005 - 5 W 306/04).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.2005 - 5 W 306/04

    Gerichtszuständigkeit bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages

    Auszug aus AG Bremerhaven, 27.04.2016 - 56 C 1935/14
    Beim Rücktritt wegen eines Sachmangels ist einheitlicher Erfüllungsort der Rückgewährung der Ort, an dem sich die Kaufsache zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013 - 13 U 53/13; OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 - 3 U 99/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2005 - 5 W 306/04).
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